Knaus-Tabbert: Millionen-Bußgeld wegen Übergewicht
Bestraft wegen falscher Gewichtsangaben bei Freizeitfahrzeugen. Knaus-Tabbert: Millionen-Bußgeld wegen Übergewicht.
(Un-)schöne Bescherung zu Weihnachten: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Campervan- und Wohnmobil-Hersteller Knaus-Tabbert ein Bußgeld in Höhe von rund 6,42 Millionen Euro verhängt. Das Unternehmen hat die Strafe akzeptiert.
Bußgeld nach umfangreichen Untersuchungen
Beides hat Knaus-Tabbert als börsennotiertes Unternehmen in einer Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Bereits vor einem Jahr hatte Knaus-Tabbert die Ermittlungen offengelegt und in der Folge Rückstellungen vorgenommen. Darüber hinaus hat das Unternehmen nach eigenen Angaben selbst Untersuchungen vorgenommen, deren Ergebnisse den Behörden mitgeteilt und mit der Staatsanwaltschaft kooperiert. Knaus-Tabbert erwartet „keine wesentlichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2025.“
Warum ist die Gewichtsangabe so wichtig?
Gewichtsangaben für Campervans und Wohnmobile sind ein heikles Thema. Reicht doch der 1999 eingeführte Führerschein Klasse B lediglich für Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen.
Es geht dabei neben der Führerscheingrenze auch um weitere Themen: Campervans und Wohnmobile bis zu dieser Grenze sind verkehrsrechtlich den Pkw gleichgestellt. Oberhalb von 3,5 Tonnen gelten neben Geschwindigkeitsbegrenzungen auch das allgemeine Lkw-Überholverbot, allgemeine Lkw-Einfahrverbote in Städte und Gemeinden, nach sechs Jahren jährliche Hauptuntersuchungen sowie im Ausland andere Mautbestimmungen. Hersteller versuchen daher häufig, Campervans und Wohnmobile bis etwa sieben Länge unterhalb von 3,5 Tonnen zu halten.
Fakten zur Gewichtsangabe, folgt nun eine Klagewelle?
Es gibt also viele Gründe, weshalb Hersteller von Campervans und Wohnmobilen Fahrzeuge unterhalb der 3,5-Tonnen-Grenze halten wollen. Eine herausragende Bedeutung hat dabei die Angabe des Leergewichts, denn darauf basiert die Zahl der freigegebenen Sitzplätze und die Zuladung für das Urlaubsgepäck. Zu diesem Zweck gibt es die Norm DIN EN 1646-2. Sie enthält das Gewicht des Fahrers (75 Kilogramm), den zu 90 Prozent gefüllten Kraftstofftank, einen vollen Frischwassertank, eine Gasflasche als Mindestvorrat sowie Kabeltrommel und Anschlusskabel. Die Unternehmen billigen sich darüber hinaus eine verblüffend hohe zulässige Abweichung in einer Größenordnung von bis zu fünf Prozent zu.
Offensichtlich hat Knaus-Tabbert in diesem Punkt falsche Angeben gemacht. Konsequenz neben dem nun verhängten Bußgeld: Wie gehen getäuschte Besitzer nun mit dem Thema um? Man darf gespannt sein, ob sich jetzt die Anwaltskanzleien auf das Thema stürzen und von betroffenen Eignern Klagen einsammeln.
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