Transporter: Fahrtenschreiber-Pflicht auf Auslandstouren
Ab 1. Juli wird’s bei grenzüberschreitenden Fahrten ernst. Transporter: Fahrtenschreiber-Pflicht auf Auslandstouren.
In wenigen Tagen ist es soweit: Transporter zur Güterbeförderung ab 2,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse benötigen mit dem 1. Juli 2026 einen Fahrtenschreiber für grenzüberschreitende Fahrten. Hier sind die Regeln – und die Ausnahmen davon.
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
Im Fokus stehen sämtliche Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse über 2,5 bis 3,5 Tonnen mit Lkw-Zulassung. Das betrifft sowohl kompakte Fahrzeuge à la VW Transporter oder Transit Custom als auch typische Großtransporter wie den Mercedes Sprinter oder VW Crafter und ebenfalls Pickups. Die EU-weite Regelung gilt sowohl für neu zugelassene Transporter als auch für Fahrzeuge, die bereits im Verkehr sind – sie müssen nachgerüstet werden.
Wer ist betroffen?
Die Regelung umfasst leichte Nutzfahrzeuge, die gewerblich für Transporte und grenzüberschreitend eingesetzt werden. Sie betrifft ebenfalls Kabotage-Fahrten, also Transporte innerhalb ausländischer Staaten. Die Regelung betrifft ausdrücklich nicht nationale Transporte innerhalb des Zulassungslandes des jeweiligen Fahrzeugs. Hier sind Fahrtenschreiber erst oberhalb von 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse vorgeschrieben.
Was sind die Konsequenzen?
Vorgeschrieben ist ein sogenannter intelligenter Fahrtenschreiber neuester Bauart (Version 2). Er erfasst laut Hersteller VDO unter anderem neben Lenk- und Ruhezeiten und der Geschwindigkeit, die Fahrer- und Fahrzeugidentifikation, Grenzübertritte bei Kabotagefahrten und Fahrerentsendungen, Be- und Entladevorgänge, Fahrzeugposition und Arbeitszeiten. Intelligente Fahrtenschreiber können von Kontrollinstanzen per Fernabfrage ausgelesen werden. Tageskontrollblätter oder Fahrtenbücher sind nicht zulässig.
Für Unternehmen folgen aus der Vorschrift weitere Verpflichtungen: regelmäßiger Download und Archivierung von Fahrer- und Fahrzeugdaten, Aufbewahrungspflicht dieser Daten für mindestens zwölf Monate, Schulungen für das Fahrpersonal, Anpassung der Tourenplanung an die Sozialvorschriften.
Nicht vergessen: Damit der Fahrtenschreiber überhaupt genutzt werden kann, müssen die Fahrer eine Fahrerkarte verwenden. Um diese beantragen zu können, ist unter anderem ein EU-Kartenführerschein erforderlich.
Welches sind die Ausnahmen?
Die neue Regelung gilt nicht für den Werkverkehr, also innerbetriebliche Transporte zwischen einzelnen Unternehmensteilen und wenn die Transporte nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen. Das heißt zum Beispiel Handwerker oder Servicetechniker. Doch Vorsicht: Wird für Fahrten im Rahmen des Werkverkehrs ein Fahrer eingestellt, der nur diese Tätigkeit ausübt, dann handelt es sich um die Haupttätigkeit dieser Person und das Fahrzeug muss mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein.
Zusammengestellt mit Informationen der IHK, von VDO sowie des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM).
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