THG-Quote: 3000 Euro im Jahr kassieren mit E-Transportern
E-Mobilität ist teuer? Es geht auch ganz anders. THG-Quote: 3000 Euro im Jahr kassieren mit E-Transportern.
THG-Quote – schon mal gehört? Die Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, verpflichtet die Mineralölbranche zu Ausgleichszahlungen für ihren klimaschädlichen Sprit. Er wird unter anderem an die Eigner von Elektroautos ausbezahlt. Sie betrifft auch E-Transporter und spült den Besitzern bei sorgfältiger Auswahl ihrer Fahrzeuge viel Geld in die Kasse.
Rund 300 oder gar 3000 Euro THG-Quote im Jahr kassieren
Bereits die THG-Quote für Transporter der Klasse N1 bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse ist nicht übel. Sie beläuft sich in diesem Jahr auf mindestens rund 300 bis 400 Euro, je nach Organisation. Damit lässt sich bereits eine Menge Strom tanken und je nach Fahrzeuggröße und Einsatzprofil eine schöne vierstellige Zahl von Kilometern zurücklegen.
Noch spannender wird’s bei Transportern der Klasse N2 oberhalb 3,5 Tonnen. Da beträgt die THG-Quote in diesem Jahr rund 3000 Euro. Kein Tippfehler: es sind tatsächlich rund 3000 Euro, sogar eher mehr. Das entspricht bei gängigen Stromtarifen mehr als 10 000 kWh Strom im Jahr. Das reicht bei einem Transporter dieser Klasse für rund 30 000 Kilometer im Jahr. Oder für einen guten Teil der Leasingrate.
Da sich aufgrund der knappen Nutzlast von E-Transportern in manchen Fällen ohnehin eine Variante um die 3,8 oder 4,0 Tonnen zulässiger Gesamtmasse empfiehlt, entpuppt sich der schwerere E-Transporter dann als richtiges Geschäft. Mit Beachtung der bekannten verkehrsrechtlichen Einschränkungen wie Überholverboten, Einfahrbeschränkungen und Tempobegrenzungen sowie Tachograf, Fahrerkarte und entsprechendem Führerschein, versteht sich. Ebenso die komplexen Ausnahmeregelungen – Führerschein B bei Alternativantrieben im Inland, keine Nutzung des Tachographen im Umfeld des Betriebs im Rahmen der sogenannten Handwerkerregelung.
Das muss man zur THG-Quote wissen
Die THG-Quote variiert von Jahr zu Jahr, auch zwischen verschiedenen Anbietern. Sie muss jährlich beantragt werden, Fahrzeugeigner können ihren Anbieter jährlich wechseln oder Abonnements abschließen, THG-Prämien für gewerblich genutzte E-Nutzfahrzeuge sind Betriebseinnahmen und müssen versteuert werden. Die Zahl der Fahrzeuge pro Betrieb ist nicht begrenzt. Für Leasingfahrzeuge gilt: Die THG-Quote für Leasingfahrzeuge steht demjenigen zu, der im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als Fahrzeughalter eingetragen ist.






