Führerschein B bis 4,25 Tonnen: Wohnmobile, Blaulicht, Alternativantrieb
Neue Führerschein-Richtlinie in der EU. Führerschein B bis 4,25 Tonnen: Wohnmobile, Blaulicht, Alternativantrieb.
Gewogen und für zu schwer befunden: Das ist seit vielen Jahren das Problem von Wohnmobilen. Das gilt sowohl für das Verkehrsrecht als auch den Führerschein B. Jetzt ist Erleichterung in Sicht: EU-Kommission und Mitgliedsstaaten haben sich auf eine neue Führerschein-Richtlinie geeinigt. Die Führerscheinklasse B – in Deutschland 1999 eingeführt und auf 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse beschränkt – wird für diese Fahrzeugkategorie auf 4,25 Tonnen aufgebohrt. Gleiches gilt für Einsatzfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Alternativantrieb.
Anlass für 4,25 Tonnen: Wohnmobile und Campervans sowie Transporter immer schwerer
Damit trägt die EU der Fahrzeugentwicklung Rechnung. Denn umfangreichere Technik wie zum Beispiel Adblue für Dieselmotoren, zusätzliche Assistenz- und Sicherheitssysteme einschließlich verbesserte Crashsicherheit sowie gesteigerte Komfortansprüche an die Einrichtung und Ausstattung haben unweigerlich zu einer Zunahme des Gewichts geführt. Ein Problem auch für die Einsatzfahrzeuge der Blaulichtfraktion, ohnehin für Transporter mit Alternativantrieb. Sie fallen ebenfalls unter die neue Regelung. Eine erste Erleichterung für batterie-elektrisch angetriebene Transporter mit großen Akkus. Sie bieten bisher als 3,5-Tonner eine meist unzureichende Nutzlast.
Verbunden mit dem Schritt von 3,5 auf 4,25 Tonnen ist für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor eine Fahrerschulung, eine Prüfung oder beides. Das können die einzelnen Mitgliedsstaaten entscheiden. Bei allen Fahrzeugen mit Alternativantrieben entfällt dies, sofern der Fahrer seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Klasse B ist. Details zur Ausführung folgen noch. Eher zweifelhaft ist, ob damit auch weitere Änderungen verbunden sind. Das betrifft zum Beispiel die Fahrtenschreiberpflicht für gewerblich eingesetzte Transporter, allgemeine Lkw-Überholverbote oder Einfahrverbote und die jährliche Vorfahrt zur Hauptuntersuchung.
Die vorläufige Einigung der Führerscheinnovelle muss noch vom Rat und dem Parlament bestätigt werden. Dies gilt als Formsache und wird voraussichtlich im Laufe dieses Jahres geschehen. Und jetzt bitte nicht zu früh freuen: Im Anschluss haben die EU-Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften zum Führerschein B in nationales Recht zu überführen.
Führerschein mit 18 für Lkw, begleitetes Fahren, digitaler Führerschein
Weitere wesentliche Änderungen, so das EU-Parlament in einer Mitteilung: Um dem Mangel an Berufskraftfahrerinnen und -fahrern entgegenzuwirken, wird das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre gesenkt. Vorausgesetzt, der Bewerber oder die Bewerberin besitzt eine Bescheinigung zur Berufskraftfahrerqualifikation. EU-Staaten dürfen 17-Jährigen das Fahren eines Lkw oder Transporters erlauben – aber nur auf ihrem eigenen Staatsgebiet und nur in Begleitung einer erfahrenen Begleitung. Dieses System des begleiteten Fahrens wird EU-weit auch für Pkw ausgeweitet.
Generell: Erstmals werden EU-Vorgaben eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für Fahranfänger vorsehen. Schließlich: Ein digitaler Führerschein für Smartphones ist geplant und soll dem klassischen physischen Führerschein gleichgestellt werden