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Große E-Transporter: freie Fahrt in der Schweiz

von | 19. August 2026

Randolf Unruh

Schweiz entfesselt große E-Transporter.

Vorbild für die EU? Schweizer entfesseln Elektromobilität. Große E-Transporter: freie Fahrt in der Schweiz.

So geht’s: E-Transporter bis 4,25 Tonnen werden in der Schweiz den 3,5-Tonnern gleichgestellt. Bitte von vanexperten.de an die EU: schnellstmöglich übernehmen! Hier der Originaltext des Bundesratsbeschlusses, nur minimal in Schreibweisen angepasst und gekürzt.

Das hat der Schweizer Bundesrat am 19. August 2026 beschlossen

„An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat beschlossen, elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen den Lieferwagen mit Verbrennungsmotor gleichzustellen. Für solche Fahrzeuge gelten künftig dieselben Verkehrsregeln wie für herkömmliche Lieferwagen. Insbesondere entfällt die Fahrtenschreiberpflicht. Mit dieser Maßnahme will der Bundesrat die Dekarbonisierung des Lieferverkehrs vorantreiben.“

„Die E-Mobilität muss im Lieferverkehr wettbewerbsfähig sein… Die dafür erforderlichen Änderungen von fünf Verordnungen des Straßenverkehrsrechts treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. In Zukunft müssen Elektro-Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 4,25 Tonnen nicht mehr alle Anforderungen an Motorfahrzeuge über 3,5 Tonnen erfüllen.“

„Insbesondere haben Lenkerinnen und Lenker von E-Lieferwagen die gleichen Verkehrsregeln wie Führerinnen und Führer von Lieferwagen mit Verbrennungsmotor einzuhalten: Sie dürfen auf der Autobahn mit 120 km/h fahren, und das Signal „Verbot für Lastwagen“ gilt für sie nicht mehr.“

„Zudem entfällt die Fahrtenschreiberpflicht, denn Chauffeurinnen und Chauffeure von E-Lieferwagen sind im Binnenverkehr neu von den Arbeits-, Lenk- und Ruhezeitvorschriften ausgenommen.“

„Damit reduziert sich auch die Häufigkeit von Kontrollen für E-Lieferwagen. In Zukunft gelten für diese Fahrzeuge dieselben Kontrollintervalle wie für konventionelle Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen. Die Kantone müssen die neuen Kontrollintervalle ab dem 1. Februar 2028 anwenden.“

Klarer Fall: So wünscht man sich dies auch für die EU und die E-Transporter zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen zulässige Gesamtmasse. Flankiert durch das immer noch zähe Thema Führerschein in seiner Umsetzung.

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